Gesetzliche Tabakkontrolle


Rauchstopp: Hilfe für Aussteiger?
Gesetzliche Tabakkontrolle

Bei der Tabakkontrolle tut sich etwas: Seit kurzem ist der Verkauf von E-Zigaretten und E-Shishas an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren verboten. Ab Mai werden Raucher mit Schockfotos auf den Zigarettenverpackungen konfrontiert. Lungenärzten gehen diese Maßnahmen noch nicht weit genug.

Die Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP) begrüßt die neuen Gesetze zur Tabakkontrolle, fordert jedoch mehr staatliche Finanzierung für Tabakentwöhnungs-Programme und professionelle Hilfe beim Rauchstopp. Denn professionelle Angebote für Aussteiger, die das Rauchen aufgeben wollen, gibt es nur vereinzelt.

Mehr professionelle Unterstützung beim Ausstieg nötig

Das Gesundheitssystem berücksichtige die Folgen des Rauchens und der Abhängigkeit noch zu wenig, meint Prof. Dr. med. Stefan Andreas von der DGP, Ärztlicher Leiter der Lungenfachklinik Immenhausen. „Rauchen ist kein Lifestyle-Problem sondern eine Sucht – deshalb scheitern die meisten Raucher, wenn sie ohne professionelle Hilfe versuchen aufzuhören“, erklärt der Experte.

Wirksame Hilfen bieten eine medizinische Beratung und verhaltenstherapeutische Programme sowie Medikamente, die den Drang zu rauchen unterdrücken. In vielen Regionen Deutschlands fehlt es jedoch an finanziellen Mitteln, um Raucher bei dem Rauchstopp zu unterstützen. Die meisten Kurse und die wirksamen Medikamente muss der Raucher aus eigener Tasche bezahlen.

Tabakentwöhnung für Menschen mit Lungenerkrankung fördern

Auch für Patienten mit Lungenerkrankungen wie COPD gibt es kaum geeignete Programme, um sie beim Entwöhnen von Tabak zu begleiten. Dabei zeigen Studien, dass ein erfolgreicher Rauchstopp den Krankheitsverlauf bei Lungenpatienten verzögert und die Lebensqualität deutlich erhöht, erklärt Prof. Andreas. „Es ist nicht nachvollziehbar, dass Raucher mit Lungenerkrankungen teure Behandlungen im Krankenhaus bekommen, aber in den seltensten Fällen eine professionelle Tabakentwöhnung.“ Ein ärztliches Gespräch über das Rauchen sollte gleich nach der Diagnose einer tabakbedingten Erkrankung erfolgen, meint die DGP.

Weitere Informationen finden Interessierte im Positionspapier der DGP zur E-Zigarette.

Quelle: www.lungenaerzte-im-netz.de

Unsere Kundenkarte

Nutzen Sie auch die Vorteile unserer Kundenkarte!

 

Jetzt online reservieren

unsere Partnerapotheke

News

Kurzvideos: schlecht fürs Gedächtnis
Kurzvideos: schlecht fürs Gedächtnis

Folgen des Dauerscrollens

Kurzvideoplattformen wie Tiktok und Co sind beliebt. Vor allem Jugendliche und junge Erwachsene verbringen oft täglich Stunden mit dem Betrachten der kurzen Clips. Doch was stellt die endlose Abfolge schneller Bilder mit Gehirn und Psyche an?   mehr

Semaglutid jetzt als Tablette
Semaglutid jetzt als Tablette

Alternative bei Spritzenangst

Semaglutid zum Abnehmen gibt es jetzt auch als Tablette – eine Alternative für alle, die wegen der Spritze zögern. Wie die Pille wirkt, wer sie nehmen darf und worauf es bei der Einnahme ankommt.   mehr

Schwangerschaft verändert die Augen
Schwangerschaft verändert die Augen

Trockene Augen, Kurzsichtigkeit

Unscharfes Sehen, trockene Augen oder plötzlich schlecht sitzende Kontaktlinsen: Eine Schwangerschaft kann auch die Augen verändern. Bestimmte Sehstörungen sollten werdende Mütter jernst nehmen und ärztlich abklären lassen.   mehr

Vitamin D senkt Krebssterberate
Vitamin D senkt Krebssterberate

Nicht nur Knochenschutz

Vitamin D schützt nicht nur vor Osteoporose. Es verhindert auch Krebstodesfälle. Wieviele das bei einer Anreicherung von Lebensmitteln mit Vitamin D wären, hat das Deutsche Krebsforschungszentrum vorgerechnet.   mehr

Befreiung von der Rezeptgebühr
Ein Medikament wird in der Apotheke eingescannt. In der Regel muss eine Rezeptgebühr bezahlt werden.

Bei Krankenkassen beantragen

Für Patient*innen mit häufigen Verschreibungen bedeuten die jährlichen Rezeptgebühren eine erhebliche finanzielle Belastung. Abhilfe verspricht eine Zuzahlungsbefreiung von der Krankenkasse. Doch welche Voraussetzungen sind für eine Befreiung notwendig?   mehr

Alle Neuigkeiten anzeigen
Herz-Apotheke Rahlstedt
Inhaber Dr. Frank Köhler
Telefon 040/67 58 03 22
E-Mail rahlstedt@herzapotheken-hamburg.de